Liberalismus – Staat – Kritik
Enden des Liberalismus
Von Christoph Menkes Mosse-Lecture zur Kritik des Liberalismus und der Microsoft Cloud
Am Donnerstagabend eröffnete im Senatssaal der Humboldt-Universität zu Berlin Christoph Menke mit seinem Vortrag Im Schatten der Verfassung die Voraussetzungen des Liberalismus das Semesterthema Kritik des Liberalismus der Mosse-Lectures in ihrem 20. Jahr. Der Begriff des Liberalismus, wie er im 18. Jahrhundert nach Joseph Vogl, der in das Semesterthema einführte, aufkommt, ist „unklar“ – und durchaus widersprüchlich, wie sich hinzufügen lässt. Der Literatur- und Kulturwissenschaftler Vogl formuliert ihn als ein „kontroverses Feld“ und rückt ihn in die Nähe des Kapitalismus, weil „die Erfindung des Marktes als Liberalismus schlechthin“ gelten könne. Staat und Markt, Verfassung und Liberalismus eröffnen die Zone für eine aktuelle Debatte.
Was hat die Kritik des Liberalismus, wie sie der Philosoph Christoph Menke mit seinem brillanten Vortrag als Reformulierung des sogenannten Böckenförde-Diktums entfaltet, mit der Microsoft Cloud zu tun? Auf den ersten Blick nichts. Das liegt teilweise an der geringen Schnittmenge derjenigen, die sich als Dritte Generation der Frankfurter Schule mit den Formulierungen von Hegel, Marx und Freud in der Nachfolge von Horkheimer und Adorno befassen, die aber kaum die Cloud von Microsoft für das eGovernment auf dem Schirm haben. Doch Brad Smith, Microsofts Chefjurist, eröffnete parallel zur CeBit in Hannover bereits am 20. März im Microsoft Atrium Unter-den-Linden unweit des Senatssaals einen Sicherheitsdiskurs über eine Cloud for Global Good.
Die folgende Besprechung wird zunächst den Begriff des Liberalismus und seine Herkunft ein wenig genauer formulieren, um Christoph Menkes Reformulierung als philosophisches Verfahren zu bedenken und schließlich, doch nicht endlich Brad Smith Vorschlag einer „Genfer Konvention“ für die Internetsicherheit an der Schnittstelle von Staat, globalen Cloud-Services und Liberalismus anzureißen. Im 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts ist der Begriff so unklar, dass er weder in der Encyclopédie noch in Adelungs Wörterbuch von 1811 vorkommt. Der Calvinist Louis de Jaucourt steuerte 1751 vielmehr einen zwiespältigen Artikel zur Liberalité als moralische, sittliche Veranlagung bei, die zwar dem Wohlwollen (bienveillance) entspringe und ohne Interesse sei, aber geringer als die Großzügigkeit (générosité) einzuschätzen wäre.[1]
Jaucourt „definiert“ die Liberalité insbesondere als einen Nutzen der Gesellschaften (l’avantage des sociétés). Warum ist die Liberalité als Freigiebigkeit ebenso wie Freiheitlichkeit von Vorteil? – Das Problem der Freiheit und ihrer Rechtfertigung, die zweifelsohne für den Calvinisten Jaucourt im katholischen Frankreich des Ancien Régime nicht zuletzt als Religionsfreiheit überlebensnotwendig ist, wird als eines des Liberalismus bis ins 20. Jahrhundert andauern. Die freiheitliche Ordnung einer Gesellschaft muss nämlich mit Jaucourt gegenüber der autoritären Ordnung des Ancien Régime aus katholischem Klerus und genealogischem Herrschaftsanspruch formuliert werden. Deshalb argumentiert er mit einem Nutzen oder Vorteil für die Gesellschaft bzw. Gesellschaften.
Der Nutzen (l’avantage) wird zum entscheidenden ökonomischen Argument der Liberalité. Es geht nämlich darum, dass sie als Praxis und Gerechtigkeit gegenüber den Anderen ausgeübt werden muss. Diese Art und Weise des Handelns führt nach Jaucourt zum großartigen Schluss (d’une grande fin) von Sicherheit (sûreté), Glück (bonheur) und Nutzen für die Gesellschaft.
Je définis la liberalité avec l’évêque de Peterborough, une vertu qui s’exerce en faisant part gratuitement aux autres, de ce qui nous appartient. Cette vertu a pour principe la justice de l’action, & pour but la plus excellente fin : car, quoique les donations soient libres, elles doivent être faites de maniere, que ce que l’on donne de son bien ou de sa peine, serve à maintenir les parties d’une grande fin ; c’est-à-dire la sûreté, le bonheur, & l’avantage des sociétés.[2]
Jaucourts Definition als ein Wissen von der Liberalität wird nicht zuletzt auf das große Freiheitsversprechen der Französischen Revolution und Nation, la France – „Liberté, égalité, fraternité“ – hin formuliert. Dabei ist sie nicht so sehr eine Tugend als positive, gegebene Eigenschaft, sondern bereits in der Encyclopédie Mitte des 18. Jahrhunderts eine Handlungsweise. Sie wird zur Art und Weise, wie sich die Freiheit, Liberté als Eigenschaft und Gut ausgestalten lässt.[3] Denn die Freiheit wird mit dem neuartigen Wissensprojekt der Enzyklopädisten, die Kraft (pouvoir) zu tun, was ein intelligentes Wesen nach seinem Wollen und Verlangen (vouloir) tut, womit immer sie schon von einer Praxis abhängt. – En passant: Marine Le Pen behauptet gerade eine genealogische, ererbte Freiheit der französischen Nationalität, die mit Isolation und Renationalisierung verteidigt werden müsse, während Macron weiterhin auf eine praxeologische Freiheit setzt.
Das genealogische Denken wird mit der Formulierung der Liberté von einer Praxeologie abgelöst. Wie ein Subjekt die Liberté hervorbringt, formuliert Jaucourt im Artikel der Liberalité und stellt mit bedeutender Geste eine Anekdote zu Friedrich II. von Preußen als Voltaire-Schüler und „Philosophe-Roi“ bzw. „Roi-Philosophe“[4] zur Eröffnung voran. Der durchaus vom Philosophen Jacques-André Naigeon, dem Theologen Claude Yvon, Louis de Jaucourt, dem Theologen und Priester Edme-François Mallet und dem Juristen Antoine-Gaspard Boucher d’Argis umkämpfte und polymorph formulierte Artikel der Liberté ist einer der längsten in der Enzyklopädie und durchaus widersprüchlich.[5]
LIBERTÉ, s. f. (Morale.) La liberté réside dans le pouvoir qu’un être intelligent a de faire ce qu’il veut, conformément à sa propre détermination.[6]

Es ist kurz zurückzukommen, an wen Jaucourt zwischen 1751 und der Veröffentlichung 1765 anknüpft, wenn er sich auf „l’évèque de Peterborough“, den Oberhirten von Peterborough beruft. Adam Smith, dessen Schriften Joseph Vogl mit seiner Liberalismus-Kritik bearbeitet[7], veröffentlichte seine erste Schrift, The Theory of Moral Sentiments 1759. Ab 1762 reiste Smith durch Europa, wo er u. a. Voltaire und D’Alambert in Paris besuchte. Weder White Kennett noch seine Nachfolger als Bischof von Peterborough veröffentlichten nennenswerte Schriften zum Liberalismus. Bischoff Richard Terrick soll allerdings nach David Hume ein Exemplar von Theory of Moral Sentiments gekauft haben. Kurz: Es muss offenbleiben, auf welche Weise – wohl gar auf Hörensagen – Jaucourt mit seiner Liberatlité an den Oberhirten anknüpft. Indessen geben die Referenzen auf den „Philosophe-Roi“, Friedrich II., und den „l’évèque de Peterborough“ als Autoritäten für den Enzyklopädisten einen Wink auf das literarische Verfahren der Autorisierung der Liberalité.
Die Autorität des Liberalismus als „politische Ökonomie“ ist von Joseph Vogl ausführlich mit seinem Buch Der Souveränitätseffekt (2015) entfaltet und in ihrer „theologischen Befangenheit“ kritisiert worden. In seiner Einführung zu Christoph Menke wies er daraufhin, dass in die „Selbstverständigung des Liberalismus“ die „Verwerfung eingebaut“ ist. Nach Vogl lässt sich „bei David Hume und Adam Smith eine strikte Unterscheidung zwischen souveränen staatlichen Instanzen und sozialen Regulationen verzeichnen“.[8] Bei genauerer Lektüre nimmt Jaucourt mit der Postulierung von Sicherheit, Glück und Nutzen durch die Liberalité Hume und/oder Smith auf.
Die providentielle Ausrichtung wendet partikulare Strebungen zu allgemeinen Zwecken und charakterisiert ein »groß[s] System der Regierung«, ein »schöne[s] und großartige[s] System«, jedenfalls eine »Regierungsmaschine«, die mit ihrem regelmäßigen, harmonischen und reibungslosen Funktionieren die »Glückseligkeit der Menschen« bewirkt. Die Vorsehung hat für die Möglichkeit einer gesetzmäßigen Ordnung im Sozialen gesorgt.[9]
Die Doppeldeutigkeit des Liberalismus wurde von Christoph Menke in seinem Vortrag damit formuliert, dass die liberale Ordnung die Freiheit als ein Vermögen verspricht. Doch die Tatsache, die die Ordnung als Positivismus setzt, ist in dem Paradox gefangen, dass sie sich selbst unterläuft. Was die liberale Ordnung von sich selbst als gegeben angibt, muss vollzogen werden. Die liberale Ordnung führe so zu einer Praxis, die selbst nicht liberal, sondern normativ sei. Der liberale Staat ist selbst abhängig von seinen eigenen Voraussetzungen. Menke nennt das eine „Voraussetzungsabhängigkeit“. Die Freiheit des Einzelnen sei insofern in einem unauflöslichen Doppelsinn gefangen, wie es das „Böckenförde-Theorem“ formuliert habe. Denn die individuelle Freiheit sei demnach ein Produkt des liberalen Staates. Menke unternimmt mit seinem Verfahren der Reformulierung eine Dekonstruktion des Liberalismus, indem er auf die Bedingungen des Böckenförde-Theorems oder -Diktums hinwies.
Das Böckenförde-Diktum wurde einige Zeit vor seiner Publikation 1976 im Buch Staat, Gesellschaft, Freiheit auf einem Kolloquium in Kloster Ebrach vor den Schülern des umstrittenen Staatsrechtlers Carl Schmitt von Ernst-Wolfgang von Böckenförde, selbst Redakteur der Schriften Schmitts, formuliert. Christoph Menke knüpft damit in seiner Mosse-Lecture an einen, wenn nicht den entscheidenden Ausspruch zum Verhältnis von Liberalismus und Staat an, der für das Denken des Staates nicht zuletzt mit den akademischen und judikativen Funktionen von Ernst-Wolfgang von Böckenförde für die Bundesrepublik Deutschland wirkungsmächtig geworden ist. Als Mitherausgeber der Zeitschrift „Der Staat. Zeitschrift für Staatslehre, Öffentliches Recht und Verfassungsgeschichte“ seit 1962, Professor für Öffentliches Recht, Verfassungs- und Rechtsgeschichte sowie Rechtsphilosophie in Heidelberg, Bielefeld und Freiburg, vor allem aber als Bundesverfassungsrichter und umtriebiger Katholik wie Funktionär formulierte und prägt Böckenförde den Begriff des Liberalismus in Deutschland bis heute.
Während Carl Schmitt sich als Staatsrechtler gegen den Liberalismus ausgesprochen hatte, formuliert von Böckenförde dessen Rettung durch ein Paradox. Anders gesagt: Die sprachliche Operation des Paradox überbietet die mangelnde Positivität, mit der Carl Schmitt gegen den Liberalismus argumentiert hatte. Entscheidend wird nun der Begriff der „Voraussetzungen“. Gleichzeitig wird der Staat als ein Wesen formuliert, das von „der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft“ „lebt“.
Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist. Als freiheitlicher Staat kann er einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert. Anderseits kann er diese inneren Regulierungskräfte nicht von sich aus, das heißt mit den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots zu garantieren suchen, ohne seine Freiheitlichkeit aufzugeben und – auf säkularisierter Ebene – in jenen Totalitätsanspruch zurückzufallen, aus dem er in den konfessionellen Bürgerkriegen herausgeführt hat.[10]
Das Böckenförde-Diktum wird nicht zuletzt durch die Voraussetzungen einer „moralischen Substanz des einzelnen und Homogenität der Gesellschaft“ problematisch, weil bestimmt werden müsste, in welcher Art und Weise sie gleichförmig sein soll. Sollen Religion oder Rasse als Kategorien oder die „Freiheitlichkeit“ die Substanz und Homogenität herstellen? Die Formulierung der „Freiheitlichkeit“ des Staates wird durch Böckenförde zu einem Paradoxon, das unterdessen in die Figur des Heroischen nicht zuletzt mit Friedrich Schillers Freiheitsdrama schlechthin, dem „Schauspiel“ Wilhelm Tell (1805), gewendet wird. Melchthal verspricht im Tell seinem abwesenden, an seiner Statt zur Strafe geblendeten Vater, der „den Tag der Freiheit nicht mehr schauen“ kann, ihn als „Freudenkunde“ zu „hören“. So überschneiden sich bei Schiller semantisch Freiheit und Freude. Denn bereits in der Ode An die Freude (1785) überschneiden sich Freude und Freiheit. Im Gedicht fällt nicht einmal der Begriff der Freiheit. Doch nach der Französischen Revolution wird die Freiheit im Wilhelm Tell programmatisch als „Freudenkunde“ eines „angstbefreite(n) Volk(s)“[11] hörbar.[12]
Blinder alter Vater!
Du kannst den Tag der Freiheit nicht mehr schauen,
Du sollst ihn hören – Wenn von Alp zu Alp
Die Feuerzeichen flammend sich erheben,
Die festen Schlösser der Tyrannen fallen,
In deine Hütte soll der Schweizer wallen,
Zu deinem Ohr die Freudenkunde tragen,
Und hell in deiner Nacht soll es dir tagen. (Schluss, 1. Akt, 4. Szene)
Das Schauspiel Wilhelm Tell mit seinen beiden Formulierungen der Freiheit durch Melchthal gibt auch einen Wink auf ein Darstellungsproblem. Die Freiheit muss nämlich in Freude verwandelt werden, damit sie mit dem Ohr wahrgenommen werden kann. Die Freiheit entzieht sich einer Darstellung, die sie in einer Unfreiheit einschließen müsste. Die Tränen des „angstbefreite(n) Volk(s)“ wären eben eher Freudentränen und keine Tränen aus Freiheit. – Christoph Mende sagte denn auch in seiner Reformulierung des Liberalismus, dass er eine „Selbstregierung der Freiheit durch die Kultur“ erfordere, die ihrerseits eine „normative Selbstbeobachtung“ der Subjekte fordere bzw. erzwinge. Ein normatives, liberales „Gewissen haben die Subjekte nicht von selbst“ und auch eine religiöse Praxis gibt es nicht von selbst, vielmehr müsste diese hervorgebracht werden.
Menke wollte sich weder für noch gegen den Liberalismus aussprechen, vielmehr knüpfte er an Georg Friedrich Wilhelm Hegel als denjenigen an, mit dem sich eine Veränderung, Reformation oder Revolution der Kultur zu einer „Praxis der Freiheit“ formulieren lasse. Die Kultur dürfe nicht zu einer Religion werden. Die Gewissensbildung der Religion sei immer mit der Herrschaft im Bunde. Doch wie in der Diskussion mit dem Publikum deutlicher wurde, wird der Kulturbegriff des Liberalismus einerseits als Gut in seiner Mehrdeutigkeit von Besitz und Wissen um seinen Wert normativ zur Herrschaft missbraucht, andererseits unterwandert eine Praxis der Freiheit die Kultur als Religion, um unablässig neue Praktiken hervorzubringen.
Als Berichterstatter möchte ich an diesem Punkt Brad Smith‘ Keynote Address The Need for a Digital Geneva Convention[13] und „Denkschrift“ A Cloud for Global Good[14] ebenso wie die Erwiderung von Udo di Fabio, Bundesverfassungsrichter a.D., ins Spiel bringen. Ein wenig grob, aber sicher nicht falsch formuliert: Was Georg Friedrich Wilhelm Hegel für die Formulierung des Staates in Preußen an der Berliner Universität, heute Humboldt-Universität, war, ist heute Brad Smith als Chefjurist bei Microsoft. Brad Smith als „President“ und oberster Jurist der „Microsoft Cooperation“ positioniert seine Keynote Address an einer Schnittstelle von Staat und Wirtschaft, Kultur und Politik. Als Jurist und „President“ regt er eine globale, liberalistische Rechtsordnung unter Staaten mit Microsoft für eine „cybersecurity“ an.
And when we think about the issues that we're here to talk about this week, when we think about cybersecurity, we are clearly dealing with a growing problem – a problem in need of new solutions.[15]
Brad Smith ist am frühen Montagabend, den 20. März 2017, auf der Bühne im Atrium der Microsoft Depandance in Berlin ein Bild des Liberalismus und Understatement. Einer der mächtigsten Juristen der (digitalen) Welt präsentiert sich in einem betont unauffälligen Anzug mit einer kaum sichtbaren Armbanduhr am linken Handgelenk. Brad Smith ist kein Unternehmer, sondern füllt das Bild eines Staatsmannes aus, der sich auch im von Sylke Tempel, Chefredakteurin Internationale Politik, moderierten und zugespitzten Gespräch mit Udo di Fabio staatsmännisch keine Festlegungen entlocken lässt. Mit anderen Worten: Brad Smith tritt als größtmöglicher Gegensatz zu Donald Trump und Mark Zuckerberg, aber auch Putin auf. Ein Jurist alter Schule mit Princeton Degree summa cum laude, der eine ordnungspolitische Agenda nicht nur ausarbeitet, sondern führend formuliert und in der G7 mitspielt:
Over the past few weeks, we’ve discussed the framework for a Digital Geneva Convention with government officials, industry peers and customers around the world. I am encouraged by the response and the consensus that is forming around these concepts. These discussions have informed three documents that Microsoft is publishing today that outline why the world needs a Digital Geneva Convention – a set of binding agreements between nations backed by a tech sector accord and supported by an independent attribution organization to identify wrongdoing – and the steps needed to make it real.[16]
Die Digital Geneva Convention könnte eine Art Materialisierung des Liberalismus werden. Eine Unterscheidung von Staaten und Microsoft Cloud lässt sich in der „Industrie 4.0“ kaum noch vornehmen, vielmehr formulieren Brad Smith und sein Team „politische Empfehlungen mit den Schwerpunkten Datenschutz, nationale Souveränität und öffentliche Sicherheit“.[17] Udo di Fabio sprach u.a. davon, dass das deutsche positive Rechtssystem nach dem Vorbild des Römischen Rechts wie es im 19. Jahrhundert formuliert worden ist, für eine verbraucherorientierte Rechtspraxis möglicherweise im digitalen Zeitalter nicht mehr zweckmäßig sei, weil sich die Bedingungen des Rechtsrahmens immer schneller veränderten. Auch ein Bundesverfassungsrichter a. D. liest sich nicht ständig die neuen Nutzungsbedingungen von Google durch, bevor er ihnen am PC zustimmt. Abgesehen von einer Digital Geneva Convention arbeitet eine permanente Regulierungsmaschinerie im Hintergrund.

Die Verzahnung von Industrie, Freiheit, Staat, Wissen und Kommunikation unter den Bedingungen der Cloud-Digitalität sind offenbar nicht nur eine Marketingmasche eines Global Players. Vielmehr stellt sie die Frage nach dem Staat und dem Liberalismus auf eine neuartige Weise, wenn es um „eine() unabhängige() Stelle für bessere Attribution und Verifizierung“ geht.
Die erfolgreiche Entwicklung von Normen der Cybersicherheit erfordert neue Formen der Zusammenarbeit und neue Mechanismen, um mit politisch sensiblen Zuschreibungen umzugehen, eben mit Attributionen.[18]
Eine Kritik des Liberalismus wird nicht zuletzt im Feld der digitalen Medien hinsichtlich kultureller Praktiken notwendig. Während digitale Aktivistinnen als Hacker in den 90er Jahren noch dem Versprechen einer globalen Freiheit folgen mochten, hat die Vernetzung heute den Toaster und das Heizungsthermostat erreicht. Unter einer Praxis der Freiheit und freien Meinungsäußerung laufen heute ebenso Verbraucherschutz-Communities wie Bots. Die Daten- und damit zweifelsohne Wissens-Roboter generieren ständig neues Wissen als Freiheitsgewinn und schaffen gleichzeitig die größte Unfreiheit. Das Versprechen der Sicherheit, mit dem der Liberalismus seit Adam Smith und Jaucourt verknüpft worden ist, hat sich verwandelt in die größte Unsicherheit durch „Cyberangriffe“ und „Cyberkriminalität“, die bereits 2015 laut dem Versicherer Lloyd’s Unternehmen einen Schaden von „400 Milliarden US-Dollar“[19] und einige Menschenleben verursacht haben.
Torsten Flüh
Kritik des Liberalismus
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(Warwick, UK) mit Ulrike Vedder (HU)
»Antworten des Liberalismus auf die neuen Herausforderungen«
Donnerstag, 04.05.2017, 19 Uhr c.t.,
Unter den Linden 6, Senatssaal
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[1] Louis de Jaucourt: Liberalité. In: Encyclopédie, ou Dictionnaire raisonné des sciences, des arts et des métiers. 1e éd, Volume 9, Paris 1765, S. 460.
[3]Naigeon, Yvon, Jaucourt, Mallet, Boucher d’Argis: Liberté. In: Encyclopédie, ou Dictionnaire raisonné des sciences, des arts et des métiers. 1e éd, Volume 9, Paris 1765, S. 462-476.
[4] Vgl. Cay Friemuth: Friedrich der Große und China. Hannover: Wehrhahn, 2012, S. 10.
[5] Während die Ausgaben des Grammatisch-kritischen Wörterbuchs der hochdeutschen Mundart von 1796 und selbst 1811 „Freiheit“ als Lemma nicht aufführen, was möglicherweise gerade daran liegt, dass der Liberté-Artikel besonders umfangreich ausfällt, bezieht sich Wilhelm Grimm, der über „Frucht“ verstorben ist, auf die Herkunft des Begriffs aus dem Lateinischen und Griechischen, um dann insbesondere den unterschiedlichen Gebrauch der „Freiheit“ durch Friedrich Schiller anzuführen.
[6] Naigeon …: Liberté. In: Enyclopédie … [wie Anm. 3], S. 462.
[7] Joseph Vogl: Der Souveränitätseffekt. Zürich/Berlin: diaphanes, 2015, S. 53-57.
[10] Ernst-Wolfgang Böckenförde: Staat, Gesellschaft, Freiheit. Frankfurt am Main: Suhrkamp, 1976, S. 60.
[11] Melchthal in Friedrich Schiller: Wilhelm Tell. Fünfter Aufzug. Schluss 1. Szene.
[12] Siehe auch Deutsches Wörterbuch Freiheit „1) freiheit im gegensatz zu knechtschaft und unterwürfigkeit“
[14] Brad Smith: A Cloud for Global Good. Die Cloud als Wegbereiter für globalen Wohlstand: Vertrauen – Verantwortung – Teilhabe. Eine Denkschrift. Redmond: Microsoft, 2016.
[15] Brad Smith: The Need … [wie Anm. 13].
[17] Brad Smith: A Cloud … [wie Anm.] S. 14.
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